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OLG Karlsruhe, 25.09.2019 - 2 Ws 354/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 15 JVollzIIIGB BW 2009, § 115 Abs 1 S 4 StVollzG
Anforderungen an die Ermessensausübung im Strafvollzugsrecht; Antrag auf Ausstattung des Haftraums mit einem Klimagerät - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- juraforum.de (Kurzinformation)
Gefangenem darf der Kauf eines Klima-Lüfter-Gerätes nicht pauschal verweigert werden
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 03.07.2019 - 7 StVK 276/19
- OLG Karlsruhe, 25.09.2019 - 2 Ws 354/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 16.08.2017 - 2 BvR 336/16
Unterbringung eines Strafgefangenen (Recht auf effektiven Rechtsschutz im …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2019 - 2 Ws 354/19
Im Beschluss ist weder der Grad der von den Klimageräten ausgehenden Gefahr noch das Vorbringen des Beschwerdeführers - zu der behaupteten gesundheitlichen Notwendigkeit des begehrten Klimagerätes - ausreichend aufgeklärt und dargestellt (vgl. zur Verletzung eines Antragstellers in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG bei nicht hinreichender Sachaufklärung BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 16.08.2017 - 2 BvR 336/16 -, juris m.w.N.). - BVerfG, 30.10.2000 - 2 BvR 736/00
Uhren hinter Gittern
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2019 - 2 Ws 354/19
Danach ist das Bestehen eines besonderen Bedarfs nicht Anspruchsvoraussetzung nach § 15 Satz 1 JVollzGB III (zur inhaltsgleichen Regelung des § 19 StVollzGB vgl. BVerfG StV 2001, 38). - OLG Hamm, 24.08.2017 - 1 Vollz (Ws) 288/17
Nichtraucherschutz; Schutz Strafgefangener vor "Passivrauchen" aufgrund …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2019 - 2 Ws 354/19
Angesichts der für den Betroffenen günstigen Kostenentscheidung bedurfte es keiner gesonderten Bescheidung des Prozesskostenhilfegesuchs (OLG Hamm, Beschluss vom 24.08.2017 - III-1 Vollz (Ws) 288/17 -, juris). - OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 3 Ws 53/02
Strafvollzug: Haltung eines Salomonenkakadus im Haftraum; Überprüfbarkeit der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2019 - 2 Ws 354/19
Die Antragsgegnerin, deren Begründung sich das Landgericht angeschlossen hat, hat in Bezug auf die zuletzt begehrten Geräte lediglich allgemein eine Vielzahl von Lüftungslamellen und mannigfache Versteckmöglichkeiten, vorhandenen Wassertank, stattliche Größe, sperrige Gegenstand, Eignung der Lamellen zur Herstellung von Stichwerkzeugen etc. als Begründung der Gefahr für die Anstaltssicherheit angeführt, ohne die jeweiligen konkreten Abmessungen der Hohlräume bzw. konkretes Gewicht und Material der verschiedenen Bauteile der beiden konkret begehrten Geräte auch nur in Ansätzen wiederzugeben (vgl. zu den erforderlichen tatsächlichen Feststellungen um eine rechtliche Prüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht zur Frage der Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung durch Gegenstände für die Freizeitbeschäftigung zu ermöglichen schon Senat, Beschluss vom 27.06.2000 - 2 Ws 179/99 -, juris und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2002 - 3 Ws 53/02 -, juris = Justiz 2002, 379). - OLG Karlsruhe, 27.06.2000 - 2 Ws 179/99
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2019 - 2 Ws 354/19
Die Antragsgegnerin, deren Begründung sich das Landgericht angeschlossen hat, hat in Bezug auf die zuletzt begehrten Geräte lediglich allgemein eine Vielzahl von Lüftungslamellen und mannigfache Versteckmöglichkeiten, vorhandenen Wassertank, stattliche Größe, sperrige Gegenstand, Eignung der Lamellen zur Herstellung von Stichwerkzeugen etc. als Begründung der Gefahr für die Anstaltssicherheit angeführt, ohne die jeweiligen konkreten Abmessungen der Hohlräume bzw. konkretes Gewicht und Material der verschiedenen Bauteile der beiden konkret begehrten Geräte auch nur in Ansätzen wiederzugeben (vgl. zu den erforderlichen tatsächlichen Feststellungen um eine rechtliche Prüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht zur Frage der Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung durch Gegenstände für die Freizeitbeschäftigung zu ermöglichen schon Senat, Beschluss vom 27.06.2000 - 2 Ws 179/99 -, juris und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2002 - 3 Ws 53/02 -, juris = Justiz 2002, 379).